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QUAT²RO Hinweisgebersystem

QUAT²RO bekennt sich, wie unsere Muttergesellschaft HAVER & BOECKER, zu einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Unternehmensführung. Integrität und gesetzeskonformes Verhalten genießen höchste Priorität. Daher ist QUAT²RO daran interessiert, über schwerwiegende Verstöße gegen Gesetze oder interne Richtlinien im Unternehmen frühzeitig informiert zu werden. Grundsätzlich sollten Sie sich zunächst mit Ihren Bedenken vertrauensvoll an die zuständigen Anlaufstellen im Unternehmen wenden (Vorgesetzter; Betriebsrat; Geschäftsleitung).

Sollten Sie diese Wege nicht nutzen wollen, bietet QUAT²RO Ihnen mit dem Hinweisgebersystem die Möglichkeit, direkt und online auf schwerwiegende Verstöße aufmerksam zu machen.

Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem keine allgemeine Beschwerdeplattform ist.
Gewichtig sind die Meldungen, die ein erhebliches Risiko für das Unternehmen, seine Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten darstellt.

  • Korruption
  • Betrug und Untreue
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz inkl. Mobbing und Belästigung
  • Verstöße gegen das Kartell- und Wettbewerbsgesetz
  • Exportkontrollvorschriften
  • Datenschutz
  • Umwelt
  • Menschenrechtsverletzungen
  • Verstöße gegen den Code of Conduct

Verfahren des Hinweisgebersystems

QUAT²RO bekennt sich zu einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Unternehmensführung. Integrität und gesetzeskonformes Verhalten genießen höchste Priorität. Daher ist QUAT²RO daran interessiert, über schwerwiegende Verstöße gegen Gesetze oder interne Richtlinien im Unternehmen frühzeitig informiert zu werden.

1. Fehlverhalten von H&B-Mitarbeitern

Es geht darum, Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Regelverstöße beschädigen das Unternehmen, Fehlverhalten Einzelner geht auf Kosten der gesamten Belegschaft. Integrität und gesetzes- sowie regelkonformes Verhalten (Compliance) bilden die Grundlage für die gute Reputation von QUAT²RO sowie für das Vertrauen unserer Kunden und Geschäftspartner. Zugleich wirkt sich die Compliance in erheblichem Umfang auf das Wohlergehen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und auf einen nachhaltigen wirtschaftlichen Unternehmenserfolg aus. Um dies zu erreichen und Gesetzes- sowie Regelverletzungen rechtzeitig erkennen, unverzüglich abstellen und ggf. ahnden zu können, bedarf es der Mithilfe jedes Einzelnen. Die zügige und objektive Aufklärung von Verdachtsmeldungen durch unser Unternehmen ist dafür unerlässlich.

2. Fehlverhalten von Lieferanten

Für QUAT²RO bedeutet Nachhaltigkeit, ökonomische, soziale und ökologische Ziele gleichrangig und gleichzeitig anzustreben. Dieser Verantwortung wollen wir auf globaler Ebene und auch in unseren Geschäftsbeziehungen gerecht werden. Zur Einhaltung unserer Nachhaltigkeitsanforderungen bei Lieferanten führen wir verschiedene Maßnahmen durch. Sollte es dennoch zu Verstößen kommen, sind wir darauf angewiesen, diese mitgeteilt zu bekommen.

Angemessene Beschwerdeverfahren sind ein Kernelement der Sorgfaltspflichten, aus diesem Grunde besteht über dieses Hinweisgebermeldesystem die Möglichkeit QUAT²RO insbesondere folgendes zu melden:

  1. Verstöße gegen das anwendbare Recht
  2. Menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette (§§ 8 und 9 des LkSG)
  3. Verstöße gegen Artikel 15 DSGVO (Auskunftsrecht der betroffenen Person)

Diese Verfahrensanweisung gilt für das Unternehmen HAVER & BOECKER OHG und deren Tochtergesellschaften.

Legal (legal@haverboecker.com) und die betroffene Abteilung/der betroffene Bereich

  1. Meldung über das Hinweisgebersystem auf der QUAT²RO Website.
  2. Alle Anfragen Betroffener, die sich auf die DSGVO beziehen, werden schnellstmöglich an den Datenschutzbeauftragten weitergeleitet, damit er die Rechtmäßigkeit der Anfrage sowie die notwendigen weiteren Schritte bestimmen und einleiten kann.
  3. Legal ist bei der Bearbeitung von Meldungen insbesondere für Folgendes zuständig (Artikel 12 Absatz (4) Richtlinie (EU) 2019/1937):
    1. Übermittlung von Informationen über die Meldeverfahren an etwaige interessierte Personen
    2. Entgegennahme von Meldungen und Dokumentation der Hinweise in dem Formular AB-F-NM-01 „Hinweisgebersystem Meldeformular“ (Artikel 18, Richtlinie (EU) 2019/1937)
    3. Bestätigung des Eingangs einer Meldung an den Hinweisgeber innerhalb einer Frist von sieben Tagen (Artikel 9 Buchstabe b, Richtlinie (EU) 2019/1937)).
    4. Weiterleitung an betreffende Verantwortliche und Geschäftsführung
    5. Maßnahmen einleiten und umsetzen
    6. Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen
    7. Aufrechterhaltung des Kontakts zum Hinweisgeber zwecks Erstattung von Rückmeldungen und erforderlichenfalls Anforderung weiterer Informationen. Die Rückmeldung hat in einem angemessenen zeitlichen Rahmen stattzufinden, und zwar innerhalb von maximal drei Monaten ab der Bestätigung des Eingangs der Meldung bzw. - wenn der Eingang dem Hinweisgeber nicht bestätigt wurde - drei Monate nach Ablauf der Frist von sieben Tagen nach Eingang der Meldung (Artikel 9 Buchstabe f, Richtlinie (EU) 2019/1937).
    8.  Abschluss der Hinweisgebermeldung

Ihre Meldung über dieses Portal kann über verschiedene Wege erfolgen:

Online-Meldekanal:
Die Mitteilung wird automatisiert an die Meldestelle des HAVER & BOECKER Konzerns weitergeleitet. 

Post:
HAVER & BOECKER OHG
c/o Meldestelle Hinweisgebersystem
Carl-Haver-Platz 3
59302 Oelde


HAVER & BOECKER legt großen Wert auf den Schutz von Hinweisgebern vor jeglichen Nachteilen aufgrund ihrer Meldung. Ebenso bitten wir, das Hinweisgebersystem verantwortungsvoll zu nutzen, da falsche Verdächtigungen für die Betroffenen schwerwiegende Konsequenzen haben können.

Wissentliche Falschmeldung oder sonstiger Missbrauch des Systems sind nicht erlaubt und können arbeits- und strafrechtliche Folgen haben.

Online-Meldekanal:

Die Mitteilung wird automatisiert an die Meldestelle weitergeleitet

HAVER & BOECKER behandelt den Inhalt der Meldung eines Mitarbeiters und/oder dessen Identität streng vertraulich. Inhalt und Identität werden ausschließlich denjenigen Personengruppen zugänglich gemacht, die diese Kenntnis zur Bearbeitung des gemeldeten Sachverhalts benötigen und die ihrerseits zur strengen Vertraulichkeit verpflichtet sind. Ein Mitarbeiter, der von seinem Melderecht Gebrauch macht, hat hieraus keinerlei Nachteile zu erwarten.

Sie können allerdings eine Meldung auch anonym abgeben. Wir würden es begrüßen, wenn Sie von der Möglichkeit der Anonymität keinen Gebrauch machen würden. Viele Untersuchungen lassen sich schneller und effektiver abwickeln, wenn der Name des/der Hinweisgeber/in bekannt ist, da der Kontakt dann direkt aufgenommen werden kann.

Sollten Sie dennoch anonym bleiben wollen, haben Sie die Möglichkeit, eine Alias-E-Mail-Adresse einzurichten, mit der Sie melden und kommunizieren können.

Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie, dass Sie unserer Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen haben und mit deren Geltung einverstanden sind.

Sie haben Fragen?
Ich helfe Ihnen gerne weiter:
QUAT²RO GmbH & Co. KG
QUAT²RO GmbH
Robert-Bosch-Straße 6
48153 Münster, Deutschland